
Die Wehrpflicht in Deutschland gibt es offiziell seit 2011 nicht mehr – zumindest fast. Sie ist ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Seit dem Krieg Russland gegen die Ukraine und wegen der angespannten Personallage der Bundeswehr wird seit 2022 wieder intensiv darüber diskutiert, ob und wie der Wehrdienst zurückkommen könnte.
Ein wichtiger Grund dafür ist der Personalmangel: Derzeit dienen rund 184.300 Soldatinnen und Soldaten (Stand Ende 2025) in der Bundeswehr. Nach den eigenen Planungen des Verteidigungsministeriums werden jedoch mindestens 260.000 aktive Soldaten bis 2035 benötigt, um die Aufgaben der Landes‑ und Bündnisverteidigung erfüllen zu können. Es fehlen also zehntausende Kräfte.
Ein erstes Ergebnis dieser Debatte stellte SPD-Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius im Jahr 2024 vor: den sogenannten „neuen Wehrdienst“. Dabei geht es nicht um eine sofortige Rückkehr der Wehrpflicht, sondern um eine neue Wehrerfassung. Seit Kurzem werden junge Menschen mit ihrem 18. Geburtstag angeschrieben und erhalten einen Fragebogen.
Für junge Männer ist das Ausfüllen verpflichtend, für junge Frauen freiwillig. Gefragt wird zum Beispiel nach Gesundheit, Interessen und danach, ob man sich grundsätzlich einen Wehrdienst vorstellen kann. Wichtig zu wissen: Niemand wird dadurch automatisch zur Bundeswehr eingezogen. Der Wehrdienst bleibt freiwillig. Die Bundeswehr möchte auf diese Weise herausfinden, wer Interesse hat, und gezielt informieren. Gleichzeitig gilt ein zentrales Grundrecht weiter – unabhängig von allen Reformplänen: Niemand muss gegen sein Gewissen mit der Waffe dienen. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben. Eine vollständige Rückkehr zur Wehrpflicht wäre nur mit einem Beschluss des Bundestages möglich und ist bislang nicht entschieden.
Gerade deshalb rückt die Kriegsdienstverweigerung (KDV) wieder stärker in den Fokus. Sie ist nicht nur für Ungediente relevant, sondern auch für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten. Die Zahlen zeigen: Immer mehr Menschen machen von diesem Recht Gebrauch. 2022 stellten 951 Menschen einen KDV‑Antrag, 2023 waren es 1.079, für 2024 wurden vorläufig über 1.200 Anträge gezählt. Das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) stellt dazu klar:
„Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen. Über die Berechtigung entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag.“
Die Debatte über Wehrdienst, Sicherheit und Frieden ist also zurück – und sie betrifft besonders junge Menschen. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und sich bewusst mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Rolle man selbst in einer Welt voller Krisen spielen möchte.

Für einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Das Kernstück des Antrags ist die persönliche Gewissensbegründung, in der nachvollziehbar dargelegt wird, warum der Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen abgelehnt wird. Die Antragstellung und das Verfahren können komplex sein. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig Beratungsangebote von Friedens- und Antimilitarismusorganisationen in Anspruch zu nehmen und sich umfassend zu informieren. Zu den Organisationen, die Informationen und teilweise auch individuelle Beratung zur Kriegsdienstverweigerung anbieten, gehören unter anderem:
Darüber hinaus gibt es zahlreiche lokale Friedensinitiativen, die Beratung und Unterstützung anbieten. Kontakte für Kriegsdienstverweigerer finden sich auf der Website der Initiative Bundeswehr abschaffen.
Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg. Die Vereinten Nationen betonen in ihrer Sustaining‑Peace‑Agenda, dass nachhaltiger Frieden nur dort entsteht, wo Gewalt frühzeitig verhindert, Menschenrechte geschützt und gesellschaftliche Ungleichheiten abgebaut werden. Militärische Mittel allein können Sicherheit nicht garantieren – sie müssen durch Dialog, Gerechtigkeit und zivile Konfliktbearbeitung ergänzt und oft ersetzt werden.
Weltweit engagieren sich Organisationen dafür, Konflikte ohne Waffen zu entschärfen, Gewalt zu verhindern und friedliche Lösungen zu stärken. Sie arbeiten mit Mediation, internationaler Solidarität, Menschenrechtsarbeit und humanitärer Hilfe und setzen damit zentrale Ziele der UN‑Charta in die Praxis um. Beispiele sind die
Peace Brigades International (PBI), die International Crisis Group, Pax Christi International sowie die Women’s International League for Peace and Freedom (WILPF).
Diese Ansätze machen deutlich: Sicherheit lässt sich auch – und oft wirksamer – durch ziviles Engagement und internationale Zusammenarbeit schaffen. Organisationen wie Amnesty International, Médecins Sans Frontières
und die International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN)
zeigen, dass der Schutz von Menschenleben, die Stärkung von Völkerrecht und der Einsatz für Abrüstung zentrale Bausteine eines gerechten und dauerhaften Friedens sind.
Tipp: Friegki Reden ist ein Wortspiel. Krieg und Frieden sind durcheinandergeraten. Ein Hinweis darauf, wie fragil ein Leben in Frieden ist - und wie schnell sich jede und jeder im Krieg befinden kann, ob wir wollen oder nicht. Argumente für Ihre Kriegsdienstverweigerung. Entdecken Sie weitere informative Texte von Herb Buchlowski auf www.buchlowski.de.
Herbert Hofmann
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